„Pennon’s coming home – Der Wimpel kommt nach Hause“ oder MU16 SG ETB/HCE gewinnt den Deutschen Jugendpokal Süd 2026!
Am letzten Septemberwochenende krönten wir, die Spielgemeinschaft der MU 16 mit 5 Spielern des ETB und 11 Spielern des HCE, eine außergewöhnliche Feldsaison mit dem Gewinn des Deutschen Jugendpokals Süd. Bereits in der Vorrunde wuchsen wir als Spielgemeinschaft zu einer starken Einheit zusammen und zogen als Tabellenzweiter ins Viertelfinale der WHV-Oberliga-Meisterschaft ein. Gegen den GHTC glichen wir zwei Minuten vor Schluss zum 2:2 aus und gewannen durch ein Strafeckentor in letzter Sekunde. In der WHV-Endrunde folgten ein souveränes 2:0 im Halbfinale gegen den Marienburger SC und ein 6:2 im Finale gegen den Dünnwalder TV. Damit waren wir WHV-Oberligameister und qualifizierten uns als West-Vertreter für den Deutschen Jugendpokal Süd in Rosenheim. Dort gewannen wir alle Vorrundenspiele: 3:0 gegen SB Rosenheim, 4:0 gegen die Bayreuther TS und 2:1 gegen Eintracht Frankfurt. Nach unserem 1:0 im Halbfinale gegen den TFC Ludwigshafen wartete im Finale der Bietigheimer HTC. Einen 0:1-Pausenrückstand konnten wir in eine 2:1-Führung drehen, mussten jedoch eine Minute vor Schluss den Ausgleich hinnehmen. Im Shootout verwandelten unsere ersten drei Schützen sicher. Unser Torwart parierte drei Penaltys, verursachte beim dritten Penalty aber einen Siebenmeter. Da auch dieser gehalten wurde, war uns der Sieg nicht mehr zu nehmen. Nach der WHV-Oberliga-Meisterschaft war auch der Deutsche Jugendpokal Süd gewonnen. Für den HCE – und tatsächlich auch einige der Spieler – bedeutet dies nach 2024 bereits das zweite Mal, dass dieser Titel und damit der „große Wimpel“ der Trophäensammlung in unserem Clubhaus hinzugefügt werden konnte.
Die Mannschaft bedankt sich ganz herzlich bei allen, die geholfen haben, diesen Erfolg möglich zu machen, v.a. bei den Trainern, den Betreuern und den (fahrenden) Eltern. Ein ganz besonderer Dank geht an unseren Förderverein, der sich ganz spontan und unkompliziert finanziell an den nicht unerheblichen Kosten für Anfahrt, Übernachtung, Verpflegung etc. beteiligt hat.


